AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung

  1. (1)  Alle Leistungen und Angebote der Veranstaltungs- und Tagungsorganisation Karin Schilling GmbH (im Folgenden: „Veranstalter“genannt) im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung unterliegen ausschließlich den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt und akzeptiert der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil an.
  2. (2)  Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt. Diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  3. (3)  Unser Personal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Anmeldeformular oder diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen.
  4. (4)  Das Leistungsangebot unseres Onlineauftritts richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (i) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB)und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

  1. (1)  Alle Angebote und Preisangaben des Veranstalters sind freibleibend und unverbindlich.
  2. (2)  Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Jeder Interessent kann sich zu den Veranstaltungen perPost, Fax, E-mail oder über unsere Internetplattform anmelden. Ein Anspruch auf eine Teilnahme besteht nicht.
  3. (3)  Die Anmeldung ist rechtsverbindlich. Sie stellt ein Angebot dar, das vom Veranstalter innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang angenommen werden kann. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer die Rechnung per E-mail (Auftragsbestätigung). MitZugang der Rechnung kommt der Vertrag zustande, womit der Platz verbindlich reserviert wird.
  4. (4)  Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. (1)  Die Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
  2. (2)  Der Teilnehmer hat sämtliche nach diesem Vertrag zu erbringenden Zahlungen ohne Abzüge per Banküberweisung zu leisten. DieAufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Teilnehmer rechnet mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestelltenGegenforderung auf.
  3. (3)  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahme zu stornieren und den Platz weiterzugeben, wenn die Teilnahmegebühr nichtoder nicht in voller Höhe gezahlt wird.
  4. (4)  Eine nur zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt nicht zu einer Minderung der Teilnahmegebühr.
  5. (5)  Hotel-, Reise- und Transferkosten werden in aller Regel nicht von der Teilnahmegebühr gedeckt, es sei denn in derVeranstaltungsausschreibung ist ausdrücklich etwas anderes geregelt.

§ 4 Stornierung

  1. (1)  Der Teilnehmer kann grundsätzlich die Teilnahme an einer Veranstaltung nach Maßgabe der gesondert für die jeweilige Veranstaltung geltenden Regelungen stornieren. Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gemäß § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Fax bzw. E-Mail ist ausreichend).
  2. (2)  Die Stornierung seitens des Teilnehmers kann in bestimmten und in den gesondert für die jeweilige Veranstaltung geltenden Regelungen näher beschriebenen Fällen dazu führen, dass die Teilnahmegebühr zum Teil fällig wird.
  3. (3)  Bei Stornierung seitens des Teilnehmers wird – ggf. neben der Teilfälligkeit des Absatzes 2 – zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% der Teilnahmegebühr, aber maximal EUR 30 berechnet.
  4. (4)  Sonstige Rücktrittsrechte bzw. die Kündigung des Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind für den Teilnehmer ausgeschlossen. Die gesetzlichen Widerrufsrechte bleiben unberührt.

§ 5 Änderungen

  1. (1)  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die zeitliche oder inhaltliche Abfolge der jeweiligen Veranstaltung zu ändern oder anzupassen. Er ist zudem berechtigt den Veranstaltungsort zu ändern oder die Veranstaltung abzusagen. Eine Veranstaltung kann insbesondere dann geändert, angepasst oder abgesagt werden, wenn
    1. die jeweils für den Kurs oder für die Veranstaltung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird;
    2. der Dozent ausfällt;
    3. der Veranstaltungsort ausfällt;
    4. höhere Gewalt eintritt.

    Bei Kursausfall oder Änderungen bemüht sich der Veranstalter die Teilnehmer zeitnah zu informieren.

  2. (2)  Fällt ein Kurs oder eine Veranstaltung nach Maßgabe des Absatzes 1 dieser Regelung aus, erstattet der Veranstalter die entrichtete Teilnehmergebühr ohne Abzüge. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigenVerhaltens seitens des Veranstalters oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

§ 6 Haftungsbeschränkung

  1. (1)  Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Veranstalters oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorliegt. Abweichend davon haftet der Veranstalter nur im Falle der Verletzung von Leben, Gesundheit, Körper oder wesentlicher Vertragspflichten für einfache Fahrlässigkeit.
  2. (2)  Der Teilnehmer ist verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücks alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder entstehende Schäden möglichst gering zu halten.

§ 7 Arbeitsunterlagen / Urheberrecht

  1. (1)  Arbeitsunterlagen werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
  2. (2)  Werden ausnahmsweise Arbeitsunterlagen durch den Veranstalter verteilt, so erhalten sie ausschließlich die in der Veranstaltunganwesenden Teilnehmer. Bei Nichtteilnahme sind Nachsendungen auf Anfrage gegen eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 25,00grundsätzlich möglich. Ein Anspruch auf Nachsendungen besteht jedoch wegen des begrenzten Kontingents nicht.
  3. (3)  Die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters und der jeweiligen Referenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Inhalte der Veranstaltungsvorträge oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässigesVerschulden des Veranstalters oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorliegt.

§ 8 Teilnahmebescheinigung

  1. (1)  Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Absolvierung der Veranstaltung eine entsprechende Teilnahmebescheinigung.
  2. (2)  Für die Nachsendung von Teilnahmebescheinigungen berechnet der Veranstalter eine Versand- und Bearbeitungspauschale in Höhe von[EUR 10,00].

§ 9 Speicherung und Verwendung von Daten

  1. (1)  Der Veranstalter behandelt personenbezogene Daten vertraulich und wird sie nur im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland verwenden. Es erfolgt eine Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten zu organisatorischen Zwecken der Veranstaltung sowie zur künftigen Information über Angebote. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur gemäß vorher bekannt gegebenen Gründen, z.B. Weitergabe der Teilnehmerlisten zur Zertifizierung an die zertifizierende Behörde.
  2. (2)  Jeder Teilnehmer hat das Recht, seine Einwilligung zur Speicherung und Nutzung seiner Daten zu widerrufen.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. (1)  Das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. (2)  Ist der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand so sind die Gerichte in Lübeck für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann der Veranstalter oder der Teilnehmer Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

§ 11 Salvatorische Klausel

  1. (1)  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich insoweit, eine wirksame Bestimmung anstelle der unwirksamen Bestimmung zu vereinbaren, welche dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
  2. (2)  Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

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